Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 
Obergärtner*in
Avatar
Herkunft: Franggn (Franken)
Beiträge: 1739
Dabei seit: 07 / 2011

Blüten: 5027
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:16 Uhr  ·  #16
Zitat geschrieben von Palmenherz
Resa das sehe ich nicht ganz so wenn du einen Walnußbaum im Garten zu stehen hast darfst du ihn ja auch nicht einfach abholzen wie du willst, da er unter Naturschutz steht. es sei den du bekommst die Freigabe und mußt Ersatzpflanzungen vornehmen


Das mit dem Fällen von Bäumen ist wieder was ganz anderes und m.W.n. vom Stammumfang abhängig. Aber der Walnußbaum an sich ist nicht geschützt, das heißt man darf wilde Walnüsse sammeln und mitnehmen.
Pflanzenprofessor*in
Avatar
Beiträge: 6637
Dabei seit: 12 / 2011

Blüten: 10
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:21 Uhr  ·  #17
Hauptgärtner*in
Avatar
Beiträge: 171
Dabei seit: 07 / 2012
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:22 Uhr  ·  #18
Und wenn keiner weiß, dass das eine Schlüsselblume ist, außer Frau Krause?
Macht sich Frau K. dann strafbar, weil sie Frau S. nicht bei den Behörden anschwärzt, da diese jede Woche Schlüsselblumen abmäht und auf Frau K. nicht hören will?

Meine Oma hatte mal einen Unruhestifter, der jede Nacht zu ihr kam und an das Rollo gepoltert hat.
sie ging daraufhin zur Polizei und die sagten, sie darf auf ihrem Grundstück alles machen was sie will.
Also kippte sie eimerweise Wasser im Winter unter dieses Fenster und "polierte" die Eisfläche schön.

Eines Nachts gab es einen Rappel und Schlag und sieh hörte nur ein ziemlich schreckliches "aua" von draußen, danach war Ruhe.
Der wer auch immer Störenfried hat sich also gekonnt auf die Schnauze gelegt und keiner konnte sich beschweren, weil keiner bei Oma was auf dem Grundstück zu suchen hat.


Ein anderer Fall zeigt aber, dass man auf eigenem Land nicht alles darf, zum Beispiel, wenn man ein Raubtier hat und eine Lebendfalle braucht. In diesem Fall macht man sich mit einer selbst organisierten Lebendfalle strafbar, man muss einem Förster/Jäger bescheid sagen, der sich um das Problem kümmert.

Und brütende Vögel dürfen nicht als "Haustiere" angesehen werden, nur weil sie auf dem Grundstück sind. So sehr auch die Nachbarskatze in den Garten káckt, man darf sie nicht mit nem Erbsengewehr vertreiben, da das wiederum das Tierschutzgesetz betrifft.
Seltsam nur, dass Küken vergast werden dürfen, weil sie das falsche Geschlecht haben... Da kümmert sich keine Sau ums Tierschutzgesetz, die großen Industrien dürfen jederzeit jemandem ein Bolzenschussgerät oder nen Gashahn in die Hand drücken und Tiere töten, aus nicht genügenden Gründen, aber eine Privatperson macht sich strafbar, wenn sie ein Rotkehlchennest versorgt, was von den Elterntieren verlassen wurde...

Ja ja, das gute alte Gesetz...

Also... wie ist das mit der Blume in Nachbars Garten, wenn der Nachbar kein Loch im Rasen will und daher die Blume abmäht? Kann man in einer Nacht und Nebel Aktion die Blume ausgraben und gut versorgt dem Naturschutzbund vor die Tür stellen, mit dem Hinweis, man hätte sie mit dem Rasenmäher gekillt?

MUSS man Frau Schmidt mit Behörden an die Karre fahren, wenn sie die Blume nicht freiwillig rausrückt oder sie zumindest in Ruhe leben lässt?

Und wenn man sie in Ruhe wachsen lassen soll, hieße das, dass man sie nicht pflegen muss, obwohl man sieht, wenn es ihr schlecht geht? Das wäre ja auch ein Eingreifen in die Natur, aber andererseits ist diese Blume ja auch gefährdet und auf Schutz angewiesen bzw. dankbar.
Hauptgärtner*in
Avatar
Herkunft: Klimazone 7a
Beiträge: 477
Dabei seit: 06 / 2009
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:23 Uhr  ·  #19
Pflanzendoktor*in
Avatar
Beiträge: 2721
Dabei seit: 08 / 2009
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:25 Uhr  ·  #20
Hauptgärtner*in
Avatar
Herkunft: Klimazone 7a
Beiträge: 477
Dabei seit: 06 / 2009
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:30 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von Thira

MUSS man Frau Schmidt mit Behörden an die Karre fahren, wenn sie die Blume nicht freiwillig rausrückt oder sie zumindest in Ruhe leben lässt?


Ich glaube hier geht das dann etwas zu weit. Die Pflanze ist ja frei verkäuflich und meiner Meinung nach nicht direkt unter Naturschutz gestellt. Das bedeutet ja nicht das sie Gebietsweise nicht zu den gefährdeten Arten gehören kann.

Der Nachbarin wegen einer Pflanze dieser Art das Amt auf den Hals zu hetzen ist meiner Meinung nach zuviel des Guten
Pflanzendoktor*in
Avatar
Beiträge: 2721
Dabei seit: 08 / 2009
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:32 Uhr  ·  #22
hallo,
dieser Thread dient doch wohl nicht dazu, anderer Leute Nachbarn zu ärgern?

Grüsse
Pflanzendoktor*in
Avatar
Herkunft: Hochrhein
Beiträge: 2843
Dabei seit: 02 / 2008
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:34 Uhr  ·  #23
Beim Schutz von Bäumen in Städten geht es weniger um den eigentlichen Naturschutz als darum, dass eine bestimmte Menge an Pflanzen die Stadt lebenswerter macht und man deshalb auch auf eigenen Grundstücken nicht einfach einen Baum fällen kann, wenn er einen stört. Dazu haben die einzelnen Städte unterschiedlich strenge Vorschriften erlassen.
Dies ist aber nicht mit dem biologischen Artenschutz zu verwechseln - einen ähnlichen Baum dürfte man auf dem Land oft ohne weiteres fällen.
Hauptgärtner*in
Avatar
Beiträge: 171
Dabei seit: 07 / 2012
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:42 Uhr  ·  #24
Das ganze ist ein Beispiel mit den Nachbarn, kein echter Fall.

Ich frage mich eben, wie das Gesetz nun ist, weil ich es irgendwie unlogisch und widersprüchlich finde.

Man ist einerseits dazu angehalten, alles in Ruhe zu lassen, aber wenn man einer Pflanze begegnet, die als gefährdet gemeldet ist, bringt es doch der Pflanze nichts, wenn man sie in Ruhe lässt.

Warum sonst werden Tierzuchtprogramme mit Tigern und Affen und was noch allem gemacht, wenn man sie auch einfach in Ruhe lassen könnte oder sollte....

Ich kapier es nicht. Wozu ist man dann Naturschützer, wenn man nichts schützen darf?

Das mit der Nachbarin oder dem Nachbarn ist ein Beispiel dafür, wie eine geschützte Pflanze in ungeschütztes Gebiet gelangt.
Meinetwegen können wir auch ein Beispiel mit nem Stadtpark machen. Stadtarbeiter killen jede Woche eine bestimmte geschützte Pflanze X, die eigentlich unter Naturschutz steht.

Soll man jetzt schützen oder sie in Ruhe lassen?
Pflanzendoktor*in
Avatar
Herkunft: Hochrhein
Beiträge: 2843
Dabei seit: 02 / 2008
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:42 Uhr  ·  #25
Zitat
Also... wie ist das mit der Blume in Nachbars Garten, wenn der Nachbar kein Loch im Rasen will und daher die Blume abmäht? Kann man in einer Nacht und Nebel Aktion die Blume ausgraben und gut versorgt dem Naturschutzbund vor die Tür stellen, mit dem Hinweis, man hätte sie mit dem Rasenmäher gekillt?



MUSS man Frau Schmidt mit Behörden an die Karre fahren, wenn sie die Blume nicht freiwillig rausrückt oder sie zumindest in Ruhe leben lässt?



Und wenn man sie in Ruhe wachsen lassen soll, hieße das, dass man sie nicht pflegen muss, obwohl man sieht, wenn es ihr schlecht geht? Das wäre ja auch ein Eingreifen in die Natur, aber andererseits ist diese Blume ja auch gefährdet und auf Schutz angewiesen bzw. dankbar.


Eine "gerettete" Blume zu Naturschützern zu bringen, zeigt absolute Unkenntnis darüber, was Naturschutz bedeutet. Irgendwo im Gelände ein Exemplar einer geschützten Art vor dem Mäher zu "retten" oder zu gießen und zu "pflegen" bringt der Natur keinerlei Nutzen. Engagiere dich lieber in einer Weise, die der Natur nützt - und das erste, was du dazu brauchst, ist biologisches Wissen und Information!
Hauptgärtner*in
Avatar
Beiträge: 171
Dabei seit: 07 / 2012
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:44 Uhr  ·  #26
Zitat geschrieben von cantharellus
Zitat
Also... wie ist das mit der Blume in Nachbars Garten, wenn der Nachbar kein Loch im Rasen will und daher die Blume abmäht? Kann man in einer Nacht und Nebel Aktion die Blume ausgraben und gut versorgt dem Naturschutzbund vor die Tür stellen, mit dem Hinweis, man hätte sie mit dem Rasenmäher gekillt?



MUSS man Frau Schmidt mit Behörden an die Karre fahren, wenn sie die Blume nicht freiwillig rausrückt oder sie zumindest in Ruhe leben lässt?



Und wenn man sie in Ruhe wachsen lassen soll, hieße das, dass man sie nicht pflegen muss, obwohl man sieht, wenn es ihr schlecht geht? Das wäre ja auch ein Eingreifen in die Natur, aber andererseits ist diese Blume ja auch gefährdet und auf Schutz angewiesen bzw. dankbar.


Eine "gerettete" Blume zu Naturschützern zu bringen, zeigt absolute Unkenntnis darüber, was Naturschutz bedeutet. Irgendwo im Gelände ein Exemplar einer geschützten Art vor dem Mäher zu "retten" oder zu gießen und zu "pflegen" bringt der Natur keinerlei Nutzen. Engagiere dich lieber in einer Weise, die der Natur nützt - und das erste, was du dazu brauchst, ist biologisches Wissen und Information!



Okay, also scheíß auf die Schlüsselblumenwiese, die abgemäht wird, obwohl die Blumen selbst als gefährdet gelistet sind.
Toller Naturschutz, muss ich schon sagen!
Pflanzendoktor*in
Avatar
Herkunft: Hochrhein
Beiträge: 2843
Dabei seit: 02 / 2008
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:50 Uhr  ·  #27
Wenn man eine Schlüsselblumenwiese 10 Jahre lang nicht mäht, wächst da ein Wald, und alle Schlüsselblumen sind weg.
Ohne Mähen bleibt es keine Wiese!
Hauptgärtner*in
Avatar
Herkunft: Klimazone 7a
Beiträge: 477
Dabei seit: 06 / 2009
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:53 Uhr  ·  #28
Thira ich glaube du hast cantharellus falsch verstanden, die Blume ist auf dem Rasen deiner Nachbarin ja nicht in ihrem ursprünglichen und natürlichem Standort. Natürlich könntest du sie darauf aufmerksam machen, das sie dort eine gefährdete Art im Garten stehen hat. Du könntest sie auch bitten dir die Pflanze bevor sie sie abmäht zu schenken und sie an einen anderen Ort zu verpflanzen ( z.b. in deinem garten) wo sie dann aber widerum nicht an ihrem natürlichen Standort stehen würde aber nicht abgemäht wurde. das ist ja löblich hat aber nichts mit Naturschutz im eigentlichen Sinne zu tun.

http://www.bmu.de/artenschutz/kurzinfo/doc/4010.php
Pflanzenprofessor*in
Avatar
Beiträge: 6637
Dabei seit: 12 / 2011

Blüten: 10
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 14:59 Uhr  ·  #29
Wiesen, die unter Naturschutz stehen, werden so gemäht, dass die darauf wachsenden und geschützten Arten sich vorher versamen können.

Wie Cantharellus schon sagte, müssen auch Bäume und Sträucher regelmässig entfernt oder zumindest gestutzt werden, damit die Wiese erhalten bleibt.

Die sogenannte Klimaxvegetation () ist in Deutschland der Buchenwald...
Hauptgärtner*in
Avatar
Beiträge: 171
Dabei seit: 07 / 2012
Betreff:

Re: Was darf man und was nicht (Naturschutz)

 · 
Gepostet: 08.09.2012 - 16:51 Uhr  ·  #30
Also....

Ich möchte ja jetzt nicht philosophisch klingen, aber ich bin der Meinung, dass WENN jemand nicht dort hingehört, ich als Mensch das bin und nicht die Blume, denn die war ja da, bevor ich als Mensch kam und das Gebiet beansprucht habe...

Die Natur war als erstes da, deswegen finde ich, ist es nicht gesagt, dass eine Schlüsselblume nicht in den Garten gehört, wenn sie da nunmal wächst.

Ich finde, solang sie in meinem Garten den richtigen Einflüssen ausgesetzt ist, sodass sie dort lebensfähig ist, sollte sie dort auch bleiben. Aber wenn man ihren Lebensraum zerstört, obwohl sie dort existieren könnte, muss sie doch davor geschützt werden, also z.B. dort ausgepflanzt werden, wo sie ihre Ruhe hat.

Ein Naturschutzgebiet ist ja nur ein Naturschutzgebiet, weil ein Mensch es dazu erklärt hat, aber der Blume ist das doch egal, sie wächst wo sie kann und hat doch das Recht dort zu wachsen, oder wo auch immer, wenn sie gefährdet ist...

Dass man keinen Larry wegen ein paar Brennnesseln macht ist klar, die gibts wie Sand am Meer. Aber bei gefährdeten Arten will es mir nicht in den Kopf, warum man sie nicht in ein Naturschutzgebiet verfrachten darf, wo sie doch eigentlich hingehören...
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Natur & Umwelt

Worum geht es hier?
Alles von Biologie bis Zytologie, Natur und Umwelt, neue Energien, Ökologie...
Im Forum für Natur und Umwelt werden viele Themen von Biologie bis zur Zytologie behandelt, dazu neue Energien und Ökologie.

Aus unserem Shop

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.