Zum
Unkraut bekämpfen stehen z.B. folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Thermische Unkrautbekämpfung
Hierfür gibt es schon einfache Geräte wie Flämmer in Baumärkten. Diese Vorgehensweise ist gut für befestigte Flächen (z.B. Gehwegen, Parkflächen) da dort der Einsatz von chemischen Mitteln nur mit Sondergenehmigung möglich ist.
2. Mechanische Unkrautbekämpfung
Diese kennt wahrscheinlich, oft zum Leid, jeder. Neben der bekannten Unkrauthacke und dem Fugenkratzer gibt es allerdings auch Maschinen mit Stahlbürsten bzw. Nylon o.ä. für den Handeinsatz oder Großflächen.
3. Chemische Unkrautbekämpfung
Die wohl umweltschädlichste bei überdosierten und unfachgerechtem Einsatz. Nur ein Einsatz genau nach Anweisung ist daher nachhaltig. Ob mann es glaubt oder nicht, eine zu hohe Dosierung schadet nur der Umwelt und schafft nur in den wenigsten Fällen eine höheren Bekämpfungsgrad. Bei der chemischen Bekämpfung handelt es sich überwiegend um Systemische Mittel, die über die Pflanzenteile aufgenommen, die Wurzel der Pflanze veröden lassen. Dadurch stirbt das
Unkraut komplett ab. Bei Unkrautvernichtern mit bestimmten Wirkungsspektrum auf gezielte Kräuter kommen überwiegen wuchsstoffhaltige Herbizide zum Einsatz, die das Schadkraut zu einem extrem schnellen Wuchs anregen und die Pflanze so schnell wächst, dass die Wurzel mit der Nährstoffversorgung nicht nachkommt.
Chemische Mittel mit Zulassung für den Haus und Gartenbereich und guter Wirkung:
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Unkrautex 360 (250ml)
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Glyfos (Kleinpackungen)
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Glyfos Premium
Mittel gegen
Unkraut in Rasenflächen mit Zulassung für den Haus und Gartenbereich und guter Wirkung:
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Dicotex
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Rasunex
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Mogeton
Mittel mit guter Wirkung gegen
Unkraut für sachkundige Personen (z.B. Gärtner)
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Unkrautex 360
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Glyfos Profiline
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Glyfos Supreme
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Glyfos Premium
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Roundup
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Garlon 4
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Genoxone ZX
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Herbenta
Mittel gegen
Unkraut in Rasenflächen für sachkundige Personen (z.B. Gärtner)
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Banvel M
Thermische Bekämpfung
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Thermogärtner
Mechanische Bekämpfung
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Fugenkratzer lang
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Fugenkratzer klein
Vorbeugungsmaßnahmen
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Unkrautvlies
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Unkrautschutz
Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf Gehwegen, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen ist auch im Privatbereich sowie auf Hof- und Betriebsflächen aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.