Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

 
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Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:13 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Nächstes Jahr müsste der erste Ertrag meiner ersten 15 Zwetschgen- und Birnenbäume einsetzen.
Dieses Obst möchte ich mit Hilfe meines Opas, der früher Obtsbauer war, zu Marmelade, Konfitüre und Obstbränden verarbeiten. Ich will den Geschmack dieser alten Obstsorten unserer Region wieder in die Köpfe der Bevölkerung bringen
Meine Fragen nun, wie sieht es mit einem Kleingewerbe aus? Was muss ich beachten und welche Ämtergänge muss ich erledigen.
Da es ja Lebensmittel sind , wie siehts mit dem Lebensmittelrecht aus?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Auserdem suche ich immer wieder Reiser, alter Obstsorten aus der Region Aachen - Köln

Vielen dank schon mal für Eure Hilfe.

Gruß
Marc
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:18 Uhr  ·  #2
soweit ich weiß ist das mit obstbränden nicht so einfach. ist ja alkohol drin... da gibt es sondervorschriften.. weiß nur grad nicht wo...
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:21 Uhr  ·  #3
und wie siehst mit den Konfitüren aus ....
Das wäre der Hauptverwendungszweck des Obstes.
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:26 Uhr  ·  #4
also ein gsundheitszeugnis braucht man eigentlich immer, wenn man mit lebensmitteln arbeitet. aber das ist eigentlich nicht das problem. und dann gibt es bestimmt irgend etwas, was das gesundheitsamt vorschreibt. bin leider kein speezi im öffentlichen recht... aber ich schau mal grad, ob ich was finde. oder du schaust mal bei dem gesundheitsamt deines bundeslandes nach..
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:29 Uhr  ·  #5
Um Obstbrände herzustellen brauchst du jedenfalls schonmal einen bestimmten Schein der dir überhaupt erlaubt hochprozentigen Alkohol herzustellen.
Das nennt sich glaube ich Brandrecht und wird vom Zoll überwacht.
Einfacher wäre es natürlich wenn dein Papa oder Opa sowas schon haben.
Heutzutage werden ganz sellten neue ausgestellt.
Pearl Of Green
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:35 Uhr  ·  #6
hallo

zum schnapsbrennen, brauchst du eine genehmigung und der muss vesteuert werden, von ganzen drummherum was man zum brennen braucht, will ich garnicht reden ob sich das lohnt

http://www.gastrofacts.ch/bere…uktion.htm
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:42 Uhr  ·  #7
danke schonmal wür die vielen antworten.
mein Opa hat eine Erlaubnis zum Brennen von Spirituosen, Bloss die wird hier nicht anerkannt ....
Naja, wir werden das wohl auf eis legen.
Und mit der Konfitürenherstellung beginnen.
Soll ja auch kein Hauptverdienst werden. Nur um halt das schöne obst zu verwerten und den leuten mal wieder ein bischen mehr geschmack beizubringen
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 11:46 Uhr  ·  #8
Ich denke für den eigenen Verbrauch und zum Beglücken der Verwandschaft, kann er das mit dem Schnapsbrennen schon tun.
Da alles ja nur saisonal stattfindet , könntet ihr wie viele andere auch üb erzähliges Obst an den Privatmann vor der Gartentür verkaufen , oder/und die Marmeladen auch , Solange der Verdienst nicht in den zu versteuernden Bereich pro jahr aufsteigt, kann euch keiner was anhaben .
Versucht das doch in eurem eigenen privaten Kreis publik zu machen . Sowas spricht sich rum . Lohnt es sich dann Gewinnmäßig doch, muß es angemeldet werden .
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 12:28 Uhr  ·  #9
ab wieviel Euro beginnt denn der zu versteuernde bereich?
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 12:48 Uhr  ·  #10
@ Marc

Wenn der Brennrecht nicht annerkannt wird last bitte die Finger davon ihr macht euch sonst der Schwarzbrennerei schuldig. Da stehen saftige Strafen drauf und dein Opa könnte sein Brennrecht ganz verlieren.
Pearl Of Green
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 13:39 Uhr  ·  #11
Hauptgärtner*in
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 14:14 Uhr  ·  #12
Pflanzenkönig*in
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.12.2008 - 15:48 Uhr  ·  #13
Zitat
ab wieviel Euro beginnt denn der zu versteuernde bereich?


Die Gewerbeanmeldung ist dabei auch wichtig.
Hier mal ein Link zur Ust für den Paragraphen §19IUstG für Kleinunternehmer .
Damit wäret ihr von der Ust befreit .
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Aber die Einnahmen sind auf alle Fälle bei der Est-Erklärung anzugeben und eben über diese Schiene zu versteuern .
Du wärst dann zwar von der Ust befreit , aber alles was du pro Jahr dazu verdienst muß angegeben werden , das wiederum belastet die Est.
Dazu fertigt man dann eine Einnahmen-Überschußrechnung .die der Est.Erklärung beigefügt werden muß.
das Finanzamt hat dafür gesonderte Formulare .
Hier Klicken

Das ganze Elend wird dann jährlich beim Finanzamt eingereicht .
Azubi
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Re: Kleingewerbe Konfitüren- und Obstbrandverkauf ???

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Gepostet: 07.05.2013 - 12:58 Uhr  ·  #14
Obstbrand selber zu brennen ist natürlich eine feine Sache, allerdings ist mir dass zu aufwending. Ich kaufe meine Spirituosen lieber bequem im Internet, bei ....

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