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Pflanzenkrankheiten & Schädlinge

Krankheit oder Schädling? Braune Blätter, kleine Tiere, was tun...
Neben den verbreiteten Schädlingen wie Blattläuse, Spinnmilben, Wollläuse, Schmierläuse, Schildläuse, Thripse, Weiße Fliege und Trauermücken gibt es auch häufige Pilzerkrankungen wie echten und falschen Mehltau, Rost und Schimmel, die zu Flecken und Schäden an der Pflanze führen. Neben den chemischen Mitteln wie Insektizide und Fungizide gibt es auch oft gute Hausmittel zu Bekämpfung der Krankheiten oder Schädlinge. Ein optimaler Standort bezüglich Licht und Boden, die richtige Erde oder ein neues Substrat sowie regelmäßiges Düngen können eine Pflanze stärken und unanfälliger gegen Schädlingsbefall und Krankheiten machen.


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Enzian verliert schon wieder Blätter!!

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Walnussbaum morsch

Gast




Beitragvom: Fr 03 Jun, 2011 19:37
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Liebe Community,

unser Walnussbaum (über 50 Jahre alt), wird morsch. Wir vermuten Parasiten. Wir haben an einer morschen Stelle die Rinde und das morsche Holz abgespalten. Bitte seht selbst die Fotos.

Da an dem Baum viele Erinnerungen hängen, wollen wir ihn nicht fällen, sondern versuchen, zu retten. Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank!

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Praktiker Offline
Gärtner
Gärtner


Beiträge: 69
Beitragvom: Fr 03 Jun, 2011 21:23
Hallo,
na das sieht ja mal garnicht gut aus. Der Baum wird wohl demnächst eingehen. Die schlechten Stellen könnte man mit handelsüblichen Baumwachs behandeln und vorher Einlaßgrund oder Latex-Bindemittel einstreichen und einziehen lassen. Im morschen Holz haben sich in der Regel Pilze festgesetzt, die die Stabilität des Holzkörpers und des ganzen Baumes in Mitleidenschaft ziehen. Bei einem Sturm droht der Baum umzustürzen. Die dadurch entstehenden Schäden (ungünstigerweise vielleicht sogar Personen-
schaden) sollte man bedenken. Allgemein sagt man: "hinterher ist man schlauer". Damit es garnicht erst soweit kommt, würde ich den Baum aus Sicherheitsgründen doch lieber entfernen. Vielleicht ist in irgend einer Ecke eine Nuß gekeimt und ein neuer Baum kann herangezogen werden.
Gruß Roland
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aceituna Offline
Gärtnermeisterin
Gärtnermeisterin


Beiträge: 2122
Beitragvom: Sa 04 Jun, 2011 11:54
Solltet ihr euch für's Fällen entscheiden: Voeher den offiziellen Stellen Bescheid sagen bzw. Erlaubnis einholen. Könnte sonst teuer werden.
LG
Ursula
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Praktiker Offline
Gärtner
Gärtner


Beiträge: 69
Beitragvom: Sa 04 Jun, 2011 20:49
Hallo,
wenn ich daß immer höre mit der Fällgenehmigung einholen, da schwillt mir jedesmal der Kamm.
Die Handhabung ist meines Wissens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Die Ausstellung einer solchen Genehmigung ist mit Gebühren verbunden, die den Kommunen nur Geld in die Taschen spülen soll - also billige Abzocke ist. Als Ausrede für eine nicht eingeholte Fällgenehmigung könnte man immer noch angeben, daß doch der Walnussbaum eigentlich ein Obstbaum ist, und man für Obstbäume doch keine Genehmigung benötigt. Sollte ich falsch liegen, dann korrigiert mich bitte !
Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, den Baum kurz und klein zu schneiden so daß vom Umbrechen des Baumes kaum noch Gefahr ausgeht. Immerhin steht der Baum ja noch - er ist also laut
Amtsdeutsch "nicht gefällt".
Gruß Roland
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aceituna Offline
Gärtnermeisterin
Gärtnermeisterin


Beiträge: 2122
Beitragvom: So 05 Jun, 2011 0:49
Hallo,
also, egal ob ich das in Ordnung finde oder nicht: Ja, das ist von (bestimmt) von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir hatten mal einen Walnussbaum in BaWü, wollten dort die Krone deutlich reduzieren. Also kam das Gartenbauamt, hat sich die Sache angeguckt, und einen Bescheid geschickt. Erlaubt sei ein "Baumkronenpflegeschnitt" (schönes Wort) um soundsoviel Prozent, das, was wir vorhatten (Kappen der Krone ab einer bestimmten Höhe) und ungenehmigtes Fällen würde 10.000€ kosten, wenn es "rauskommt". Und im nachhinein: Bei einer bestimmte Type an Nachbarn wäre es rausgekommen.
Und auch hier in Bayern stehen Obstbäume generell unter Schutz. Einmal war das Ordnungsamt da (irgendeinem Nachbarn hat was nicht gepasst), ist widerrechtlich aufs Grundstück und hat als erstes gefragt, was das für Baumstümpfe seien. Deswegen sage ich ja: Erst Genehmigung, dann fällen.
Hat sich was mit "eingenem Grundstück".
LG
Ursula
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Rose23611 Offline
Pearl Of Green
Pearl Of Green


Beiträge: 33978
Beitragvom: So 05 Jun, 2011 11:32
hallo praktiker

auch wenn dir der kamm schwillt Wink

es gibt nun mal in jedem bundesland eine baumschutzordnung und die regelt was man darf und was nicht

wer die nicht beachtet muss mit empfindlichen geldbussen rechen und zusätzlich dann noch eine ersatzpflanzung machen

auch wenn es einem nicht gefällt, das ist nun mal ein gesetz Wink
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daylily Offline
Pflanzenprofessorin
Pflanzenprofessorin


Beiträge: 5701
Beitragvom: So 05 Jun, 2011 21:16
Hallo ihr Lieben,

schade um den Walnussbaum, aber der schaut echt so schlecht aus, dass man für ihn wohl ohne Probleme eine Fällgenehmigung bekommen wird.
Bei Gefahr im Verzug müsste man natürlich nicht auf die warten (eine Dokumntation, wär aber dann da trotzdem nicht schlecht).
Sollte man ihn dennoch halten wollen, so sollte er sicher gut in der Krone eingekürzt werden, damit er keine Gefahr mehr darstellt. So groß ist er ja nun noch nicht und auch das Totholz ist eine Bereicherung für die Natur. Vielleicht kann er dann doch noch eine Zeit stehen bleiben.

Nur eine ganz kleine Richtigstellung:
Baumschutzverordnungen sind meines Wissens (zumindest sicher in Bayern) Verordnungen der einzelnen Gemeinden (und nicht des Bundeslandes). Das macht es nicht einfacher, da jede Gemeinde da frei einscheiden kann, was sie schützen will (Stammumfang, Baumarten). Obstbäume sind oft (nicht immer!) genehmigungsfrei, aber gerade Walnussbäume sind genausoft speziell geschützt. Anxious

Und ob Sinn oder Unsinn einer Baumschutzverordung hier zu diskutieren ist wohl nicht der richtige Platz. Anxious

LG Theresa
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dnalor Offline
Gärtnermeister
Gärtnermeister


Beiträge: 1267
Beitragvom: So 05 Jun, 2011 21:49
also meiner ansicht nach sind das allesamt mechanische verletzungen, die der baum erleiden mußte.

er hat sich aber, wie auf bild 2 und 3 sehr kräftig gegen einen größeren schaden gewehrt, in dem er fleißig kallus entwickelt und mit einen dicken wulst versucht hat, die wunde zu überwachsen.
bleibt so eine wunde offen und trocken, hat der baum sicher noch eine längere lebensdauer.

wie man allerdings ( bild 4 ) auf eine derartige holzfällermethode zurückgreifen kann, ist mir schleierhaft.
eine glatte verletzung oder ein glatter nachschnitt mit einem wirklich scharfen messer lässt eine wunde, wie erwähnt, recht ordentlich verheilen.

diese, als morsche stelle beschriebene wunde, ist sicher ursächlich morsch geworden, da sie mit einem wundverschluß eingepinselt war (auf dem foto deutlich zu erkennen). unter den verschluß ist feuchtigkeit geraten, konnte nicht mehr abtrockenen und führte zur fäulnis.

was jedoch aus diesen beil- oder axthieben werden soll, kann ich nicht sagen. in diesen kerben wird sich wohl allerhand einnisten. sicher hat hier auch ein wundverschluß, mit was auch immer, keinen sinn.

mfg roland
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