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Gänse in der Landschaftspflege

MuZZe Offline
Pflanzenprofessor
Pflanzenprofessor


Beiträge: 5841
Beitragvom: Mo 15 März, 2010 23:52


Ich hab ja seit letztem Herbst ein Paar Gänse, die jetzt übrigens angefangen haben zu legen einfach Spitze

Leider hab ich nicht genug Platz um so "richtig" in die Gänsezucht einzusteigen....ich mein so an die 30-40 Tiere und die bräuchten dann schon ordentlich Platz...sind ja schließlich Weidetiere.

Jetzt hab ich natürlich beim googeln etc. was von Gänsen in der Landschaftspflege gelesen, aber leider bisher keine genaueren Infos gefunden.
Kennt sich da jemand aus? Jetzt nichts zur Haltung oder Vogelgrippeschutzdingens, sondern eben zu der allerseits geliebten Bürokratie bezüglich mobilem Elektrozaun, Stall etc.. Wo muss ich mich hinwenden? Landratsamt?

Das wär perfekt wenn das klappen würde...mein Opa hat ein paar Streuobstwiesen. Da wären gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ich kann meinen Gänse züchten und mein Opa muss sich nicht mehr um die Wiesen kümmern, zumal unser Bauern hier im Ort sich nich drum reißen die zu mähen HaHaHa und Mulchen fänd ich persönlich doof.

Gruß Matze

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Re: Gänse in der Landschaftspflege

Hesperis Offline
Pflanzendoktor
Pflanzendoktor


Beiträge: 4932
Beitragvom: Di 16 März, 2010 11:18
MuZZe hat Folgendes geschrieben:

Jetzt hab ich was von Gänsen in der Landschaftspflege gelesen, aber leider bisher keine genaueren Infos gefunden.
Kennt sich da jemand aus zu der allerseits geliebten Bürokratie bezüglich mobilem Elektrozaun, Stall etc.. Wo muss ich mich hinwenden? Landratsamt?

Hallo Matze,
der von dir angesprochene Bereich ist Bestandteil des Baurechts und damit Ländersache.
In Hessen erfolgt die Umsetzung durch die Bauämter der Kreise oder der Städte in Verbindung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Landwirtschaftsbehörde.
Im hessischen Baurecht kommt der Begriff der Landschaftspflege nicht vor. Da wird unterschieden zwischen landwirtschaftlicher Tätigkeit, gewerblicher Tätigkeit und dem Hobbybereich.
Grundsätzlich kannst du ohne jegliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit wie der Geflügelhaltung nachgehen (ab einem gewissen Umfang ist das relevant in Bezug auf die Berufgenossenschaft). Weidhaltung, auch mit mobilem Elektrozaun ist dabei nicht genehmigungspflichtig, feste Einzäunung und die Errichtung einer Schutzhütte aber wohl. Die sind zwar baugenehmigungsfrei, bedürfen dafür aber einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung (Untere Naturschutzbehörde). Diese Genehmigung bekommt nur, wer ein Konzept vorlegt, mit seiner Landwirtschaft einen nachhaltig realisierbaren, nenneswerten Beitrag zu seinem Einkommen erzielen zu können. Mit 30 Gänsen wärst du da bei uns ohne Chance.
Also solltest du deine Tiere im Rahmen dessen halten, was als Hobby erlaubt ist: mobiler Elektrozaun, mobile Weideschutzhütte und alles andere (Maschinen, Geräte, Winterstall) in bestehenden Gebäuden im bebauten Innenbereich unterbringen oder dich in einem leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäude einmieten.
Aber bevor du etwas anfängst solltest du dich informieren, ob das alles bei euch auch so ist (Wobei ein für das Bauen im Außenbereich zuständiger Sachbearbeiter bei der Landwirtschaftsbehörde da evtl. auskunftsfreudiger sein kann als sein Pendant bei der Naturschutzbehörde).
Grüße H.-S.
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MuZZe Offline
Pflanzenprofessor
Pflanzenprofessor


Beiträge: 5841
Beitragvom: Di 16 März, 2010 15:32
Danke erstmal!

was festes zu errichten hab ich eigentlich nicht vor, soll alles mobil sein, dass ich die Gänse auch ohne Probleme mal auf ne andere Wiese umsetzten kann oder ähnliches. Im Winter ziehen sie dann in einen festen Stall ein, geht nur um den Sommer, wenn´s genügen Grün gibt.
Also kann man theoretisch überall auf ner eigen Wiese Gänse, Schafe, etc. halten (mit mobilem Stall etc.), ohne dass man dafür ne Genehmigung braucht, mal abgesehen von Naturschutzgebieten, wo das vll auch wieder problematischer sein kann?
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Hesperis Offline
Pflanzendoktor
Pflanzendoktor


Beiträge: 4932
Beitragvom: Di 16 März, 2010 16:18
Hallo,
in Schutzgebieten jeglicher Form (NSG, FFH, GLB) wäre ich sehr vorsichtig, Gänse sind einem artenreichen Grünlandbestand nicht förderlich. Die Obstbäume wirds nicht stören.
Hast du deine beiden Schätzchen eigentlich beim Veterinäramt gemeldet, seit Vogelgrippe sind bei uns dort jegliche Geflügelbestände registriert.
Falls du es bis zur Schafhaltung treiben willst: Da kommst du in den Bereich der Tierkennzeichnungsverordnung mit Ohrmarken und Bestandsregister (auch beim Veterinäramt). Aber auch die sind beim Kreis (Landratsamt) angesiedelt.
Achja, und dann gibt es auch noch die lieben Mitmenschen, die möglicherweise was gegen das Geschnatter haben könnten. Die Zeiten wo man "einfach nur so" ein wenig Bauer sein konnte, sind leider vorbei.
Grüße H.-S.
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MuZZe Offline
Pflanzenprofessor
Pflanzenprofessor


Beiträge: 5841
Beitragvom: Di 16 März, 2010 16:36
Meine Tiere sind schon gemeldet...alles vorschriftgemäß, das war bei uns schon so seit ich Geflügel hab...seit also 2003. Wenn ich die dann auf ner Wiese hab, muss ich dann den neuen Standort eben melden, aber damit kenn ich mich schon aus. Bin ja kein Neuling in der Geflügelhaltung.
Schafe will ich eigentlich nicht, das war nur so allgemein gemeint. Obwohl ich sogar schon so ne Nummer für Schafshaltung zugewiesen bekommen hab, bei der Registrierung für meine Hühner HaHaHa Das Veterinäramt bei uns is eigentlich super. Wir hatten noch nie irgendwelche Probleme mit unseren Geflügelschauen etc.

Das mit den Mitmenschen ist eigentlich meine größte Sorge, wobei das schon abgelegen wär, deswegen hab ich ja auch gefragt wegen Genehmigungen etc.
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