BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

 
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 10.08.2011 - 17:44 Uhr  ·  #436
Außerdem darf man es nicht draußen anwenden und schon ab diesen punkt brauch man sich um die Bienengefährdung bei Freiland Pflanzen keine Gedanken zu machen,

da man es selbst wen es nicht Bienengefährlich wäre niemals im Freiland anwenden darf

siehe hier:

http://www.pflanzenschutz-chec…/040090-74
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 10.08.2011 - 22:05 Uhr  ·  #437
Zitat geschrieben von bbbssx
Außerdem darf man es nicht draußen anwenden

entschuldige bitte, wo steht das? Ich find´s nicht
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 10.08.2011 - 22:22 Uhr  ·  #438
Zitat
Außerdem darf man es nicht draußen anwenden

................und drinnen will ich's erst recht nicht haben, dieses stinkerte Zeugs
vlG Lapismuc
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 10.08.2011 - 22:27 Uhr  ·  #439
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 11.08.2011 - 07:13 Uhr  ·  #440
ich meinte die Aufstellung in deinem vorigen Link, in dem Ackerbaukulturen und viele Gemüsearten aufgeführt sind.
Auch in dem oberen Link in deinem letzten Beitrag sind Gemüsekulturen, z. B: auch Spargel aufgeführt, die stehen wohl kaum innen

Ich finde die Angaben in diesen Produktbeschreibungen häufig ausgesprochen schwer verständlich. Warum z. B. hat die eine Anwendung "Zierpflanzen unter Glas" ein grünes Quadrat und die "gegen saugende Insekten und Schildläuse" ein rotes Quadrat vorgestellt?
Heißt "Gegen saugende Insekten und Schildläuse" ohne weitere Zusätze, dass dies für alle Standorte und alle Pflanzen gilt? Kann doch auch irgendwie nicht sein.
Ich fürchte was die Kennzeichnung auf Verpackungen und in Produktbeschreibungen angeht, wurde das Pflanzenschutzgesetz etwas aufgeweicht. Es reicht wohl der Hinweis auf die einliegende Gebrauchsanleitung, die einzuhalten ist, die kann ich aber nicht einsehen ohne die Verpackung zu öffnen.

@mucci: außer dem Spray hat Bi 58 keine Zulassung für Wohnräume, "Unter Glas" heißt: im Gewächshaus, dein Wohnziummer fällt nicht darunter, selbst wenn du ein Oberlicht haben solltest.

Grüße H.-S:
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 23.01.2012 - 16:46 Uhr  ·  #441
Wenn an meinen Rosen im Garten das einzige Grün Blattläuse sind und herkömmliche Mittel nicht helfen, gibt´s eins mit der groben Kelle. Eine nette Dusche mit Bi58 wirkt da Wunder. Und komme mir niemand mit "stinkig", "bienengefährlich" oder "es gibt ja auch natürliche Feinde" !! In meinem Garten entscheide ich was da alles rumkrabbelt. Und wenn ich in der Dämmerung das Zeug versprühe, liegen die Bienen schon im Bettchen ^^
Für mich ist das Mittel noch immer die letzte aber doch ultimative Waffe gegen Blattläuse.
Ach ja, Glyphostat benutze ich auch
Das Zeug an ein Schwämmchen und "Wildkräuter" betupfen. Besser geht nicht !
Pearl Of Green
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 23.01.2012 - 18:25 Uhr  ·  #442
klar kann jeder selber entscheiden was in seinem garten rumkrabbelt, aber leider werden solche "gärtner" nie das glück haben solche bilder machen zu können

forum/weblog.php?w=9&category=Insekten

und wenn man den nützlingen hilft, dann helfen sie einem auch
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 23.01.2012 - 19:51 Uhr  ·  #443
Zitat geschrieben von Anonymous
Und wenn ich in der Dämmerung das Zeug versprühe, liegen die Bienen schon im Bettchen


... und du hast mal locker vom Hocker einen der mit empfindlichen Bußgeldern belegten Verstöße begangen. In der Zulassung steht nämlich nichts davon, dass es harmlos sei wenn man das Mittel abends (nach dem Bienenflug) ausbringt. Die Auflage lautet, dass die Anwendung auf blühende Pflanzen verboten ist, ohne wenn und aber.

Natürlich kann man Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Zulassung anwenden.
Es gibt auch Gründe dieses nicht zu tun. Was du da aber anpreist ist nicht in Ordnung und absolut außerhalb des eigenen Entscheidungsspielraums.

Soll ich mir was dabei denken, dass du diesen Unsinn unter der anonymen Bezeichnung "Gast" verbreitest?
Azubi
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 26.06.2019 - 12:37 Uhr  ·  #444
wegen der Bienen würd ich das lassen für die ist das richtig gefährlich
die LD 50 für Menschen und Säugetiere liegt bei 50mg /kg ein 70kg schwerer braucht also 3 Gramm was sau viel ist.
ich will damit sagen wenn man damit keine scheiß baut ist es für Säugetiere unproblematisch.
in Lebensmittel ist die höchstzulässige Konzentration 1mg kg.
obwohl su eklig, in geringen mengen ist es unproblematisch und reicher sich auch nirgends an
spätestens nach 6 wochen ist es normalerweise nicht mehr nachweisbar

man soll nicht glauben obwohl ein ekliges Kontakt und schlimmes Nervengift, es ist weniger gefährlich als Glyphosat auf Dauer gesehen.

es sind oft die unscheinbaren die wirklich problematisch sind............
Druidin
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Re: BI 58--- darf und kann ich das verwenden??

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Gepostet: 26.06.2019 - 14:14 Uhr  ·  #445
Die Frage ist von 2011! Ich glaube nicht, das Bi58 jetzt noch jemand mit Verantwortungsgefühl verwendet.

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Krankheit oder Schädling? Braune Blätter, kleine Tiere, was tun?
Neben den verbreiteten Schädlingen wie Blattläuse, Spinnmilben, Wollläuse, Schmierläuse, Schildläuse, Thripse, Weiße Fliege und Trauermücken gibt es auch häufige Pilzerkrankungen wie echten und falschen Mehltau, Rost und Schimmel, die zu Flecken und Schäden an der Pflanze führen. Neben den chemischen Mitteln wie Insektizide und Fungizide gibt es auch oft gute Hausmittel zu Bekämpfung der Krankheiten oder Schädlinge. Ein optimaler Standort bezüglich Licht und Boden, die richtige Erde oder ein neues Substrat sowie regelmäßiges Düngen können eine Pflanze stärken und unanfälliger gegen Schädlingsbefall und Krankheiten machen.

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