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Gepostet: 06.12.2013 - 18:55 Uhr  ·  #1
Nebet Wadjet
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 19:03 Uhr  ·  #2
Ich empfehle dir, mal zu einer Berufsberatung zu gehen. Mach mal in Stuttgart auf dem Arbeitsamt eine Beratungsstunde aus. Die können dir sicherlich eher helfen als wir hier.
http://www.arbeitsagentur.de/n…g-Nav.html
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 19:37 Uhr  ·  #3
oder du fragst bei der DB nach, die können dir sicher helfen, wo der Unterschied ist

bei den beiden Links du du gepostet hast, ist es doch ganz einfach, steht doch
1. Abgeschlossene Ausbildung zum Triebfahrzeugführer mit gültigem Eisenbahnführerschein Klasse 3
Mindestalter 21 Jahre
2. Ausbildung zum...

also zu 1. musst du schon die entsprechenden Ausbildung haben und zu 2. machst du deine Ausbildung zum Lokführer

ob du allerdings hinterher mit der Ausbildung zu 2 auch 1 machen kannst, weiß ich nicht. Die benennen ja auch ab und zu ihre Berufsbilder um.

Frag lieber bei der DB oder AA nach
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 20:11 Uhr  ·  #4
Und bei Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport 2014 steht ich soll Wahrnehmungsfähigkeiten haben. Was wäre , wenn ich bei einem Auge nicht sehen kann und bei der anderen 100% Sehkraft??? Also einäugig. Wird der Typ angenommen? Ich trage Brille . Oder hat Wahrnemungsfähigkeiten überhaupt mit den sehen zu tun? Obwohl ich nur mit einem Auge sehen kann,, kann ich schonn alles 100% wahrnehmen.
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 20:20 Uhr  ·  #5
Also wie die Bahn das sieht kann ich nicht beurteilen.
Aber ich habe auf einem Auge fast Null Sehkraft. Deswegen darf ich (trotz altem Führerschein) nur bis 3,5t fahren, darf keine Personen befördern (also kein Taxischein, keine Bussse fahren), dürfte nicht Fahrlehrer werden, muß immer beim Fahren Brille tragen.....
Ich könnte mir denken dass das bei der Bahn da ähnliche (sinnvolle) Einschränkungen gibt.
"Wahrnehmung" hat ja nur begrenzt mit gutem Sehen zu tun, das sind unterschiedliche Dinge je nach Definition.
Gruß
Dorit
Nebet Wadjet
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 20:43 Uhr  ·  #6
Physalis- das kann dir hier keiner aus dem Stehgreif beantworten... geh zur Beratung, dann weißt du mehr!
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 20:55 Uhr  ·  #7
Hallo,
Ich werde zur Beratung gehen. Aber ich glaube diesem und nächsten Monat klappt nicht. Denn es kommen sehr viele Klassenarbeiten und im Januar heißt es für mich die Eurokom Prüfung.

Ich finde es einfach ungerecht. Nur weil ich auf einem Auge sehen kann, heißt das nicht , dass ich ein Handicap habe.
Ich fühle mich einfach ungerecht behandelt. Vielleicht werde ich niemals Stadtbahnfahrer oder Lokführer oder Polizist dank dieser Schei.. Regelung. Mein Traum hat sich ausgeträumt. Denn ich interessierte mich schon seit meiner Kindheit als Lokführer.
Hab schon Polizei Praktikum gemacht. Wurde als Polizist nicht zur Ausbildung angenommen, weil ich bei einem Auge nicht sehen kannn.
Ich fühle mich mit einer Auge wohl , wie bei Menschen mit zwei Augen! Ich weiß nicht woran es an der Unterschied liegt. Ich sehe gleich gut und gehe normal zur Schule. Sorry, aber manchmal bringt mir mein Auge zum Weißglut .
Hoffentlich versteht ihr mich, was ich damit sagen möchte.
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 21:17 Uhr  ·  #8
Ein Einäugiger hat kein räumliches sehen. Das fällt demjenigen gar nicht so auf, weil er es selbst nicht anders kennt, aber es fehlt.

Daß Du das ungerecht findest, mag ja sein, die Leute die durch solche eine Sehschwäche des Lokführers gefärdet werden, finden ihre Situation dann aber sicher noch ungerechter. Ich denke, solche Einschränkungen sind nun mal Schicksal. Dafür kann niemand was. Sieh es soweit positiv: unsere Vorfahren die noch jagen mußten, hatten weit mehr Probleme!
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 21:20 Uhr  ·  #9
Physalis!
Ach menno ich kann dich gut verstehen.
Aber es dient ja nur der Sicherheit der Menschen wenn "einäugige" wie wir bestimmte Berufe nicht ausüben dürfen.
Das ist ein Handicap, Tatsache!!!
Es ist einfach so.
Wir sehen nicht wirklich perspektivisch, können Entfernungen nicht so gut einschätzen (was wir können ergibt sich aus Erfahrungen, aber ich weiß von mir dass das auch nicht immer sicher ist), sehen insgesamt schlechter, vor allem bei schlechter Beleuchtung, sprich bei Dunkelheit.....
Als ich jünger waren die Folgen meines Mangels an perspektivischem Sehen noch nicht so bemerkbar aber jetzt würde ich niemals die Verantwortung als Fahrer welcher Art auch immer übernehmen wollen.
Es gibt andere Berufe die du ausüben kannst ohne andere zu gefährden. Zum Glück.
Und denk immer dran: du kannst nichts dafür, es ist eine leichte Behinderung die viele haben und sie wird dich in keinster Weise in deinem Leben einschränken wenn du sie aktzeptierst und die wenigen Konsequenzen auch.
Denk mal was andere für Einschränkungen haben!!!
Was die Optik angeht, falls das ein Problem ist, man kann den Schiefstand des betroffenen Auges operativ beheben. Das verbessert zwar nicht die Sehkraft aber das Äussere.
Vielleicht gibt es heutzutage sogar ganz andere Möglichkeiten, da kenn ich mich allerdings nicht aus.
Gruß
Dorit
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 06.12.2013 - 21:27 Uhr  ·  #10
Vielleicht musst du aber auch keinen Personenbeförderungsschein machen, sondern könntest Güterzüge fahren. Ich würde da auf jeden Fall erstmal nachfragen, bevor ich gleich aufgebe.

Und es ist richtig, das man mit einem Auge nicht dreidimensional sehen kann und auch das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Das wird dich vermutlich so gut wie gar nicht stören, aber in bestimmten Berufen ist es leider zwingend notwendig. Diese Vorschriften schützen nicht nur andere Leute, sondern auch dich selbst.
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 07.12.2013 - 10:07 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von Physalis97
Nur weil ich auf einem Auge sehen kann, heißt das nicht , dass ich ein Handicap habe.

Doch, genau das heisst es. Ich habe kütrzlich auf einem Seminar gelernt, dass, wenn man es ganz genau nimmt, sogar Leute mit einer geringen Sehschwäche, also auch ganz normale Brillenträger wie ich, schon als behindert gelten (können).

Es gibt aber im Eisenbahndienst andere Berufe, die du bestimmt ausüben kannst.

Wenn du nächsten Jahr (2014) deinen Abschluss machst, bist du aber eh schon recht spät dran mit bewerben Bei uns laufen schon die ersten Gespräche.....
also nimm die Beine in die Hand und geh zur Beratung
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 11.12.2013 - 18:34 Uhr  ·  #12
Physalis, mit deiner Behinderung musst du dich halt einfach abfinden. Daran kannst du nichts ändern und es wird immer Dinge geben, die du deswegen nicht machen kannst. Daß ein Lokführer (wie auch ein Pilot oder Buschauffeur etc) gut und räumlich sehen können muß, ist nur logisch. In einem solchen Beruf hast du die Verantwortung über unzählige Menschen.

Ich zB habe ein sehr schlechtes Gehör, da gibts auch viele Berufe, die ich nicht ausüben kann. Wie oft habe ich das verflucht! Aber es finden sich andere Wege. Man kanns nicht ändern und muß das beste draus machen.

Wenn du noch nicht genau weißt, was du lernen möchtest, hast du ja die Möglichkeit, auch ein Zwischenjahr nach der Schule einzuschieben. ZB mit einem FÖJ/FSJ. Hab das auch gemacht und hat mir viel gebracht und auch Spaß gemacht. Oder ein Auslandsjahr. Da gibts viele Möglichkeiten.
Ich bin kein Fan von "im letzten Moment die erstbeste Lehrstelle nehmen", nur damit man etwas hat. Man muß es ja doch auch 3 Jahre durchziehen.
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 18.12.2013 - 17:30 Uhr  ·  #13
@Toblerone,
Bitte sagt nicht Behinderung. Sonder schreibt lieber Handicap. Das wäre mir lieber.

@alle,
Ich werde zur Berufsberatung gehen . Danke für euren Tipps.
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 18.12.2013 - 17:36 Uhr  ·  #14
Der langen Rede kurzer Sinn.....
Viel Erfolg, Physalis.
Und berichte bitte.
Gruß
Dorit
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Re: BEWERBUNG

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Gepostet: 18.12.2013 - 18:04 Uhr  ·  #15
@Physalis: auch wenn du Handicap lieber hörst als Behinderung: sogar im Gesetz steht das "böse Wort"
§ 1 AGG:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

und da wir ja alle gesetzestreue Menschen sind ....

nein, im Ernst, ich versteh das sehr gut, dass man das Wort nicht hören will, aber du darfst dich nicht wundern, wenn 99 % der Leute es so sagen (auch wenn es einen negativen Touch hat)

und es heissst auch "Schwerbehindertenausweis" und nicht "Gehandicaptenausweis".

auch wenn das jetzt wieder OT ist es ist leider die Realität
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