@ irenereni: sofern du in deutschland wohnst gibt es mit sicherheit auch einen bebauungsplan bei euch vielleicht nicht so streng (früher hat man das nicht so eng gesehen, wie bei den neuen ausgewiesenen baugründen), aber die grenzbebauung/ begrenzung/grenzbepflanzung etc. sind dort mit sicherheit auch geregelt genauso wie die bauflächen, firstrichtungen, dachneigungen, verhältnisse der größen (länge/breite), geschosshöhe und viel viel (eigentlich alles ) mehr
ja schnuffy,
das ist leider so: wir haben bauvorschriften, die greifen da ziemlich in deine privatsphäre ein. es sind u.a. expliziet die einfriedungen geregelt, d.h. was, wie hoch etc. wir dürfen z.b. zur straße hin nur eine begrenzung in höhe von 40 cm (stein) oder 60 cm (holzzaun) machen, nicht jedoch einen maschendrahtzaun. zu den nachbargrundstücken darf ein maschendrahtzaun (höhe glaub ich 80 cm - müsste aber nochmal nachgucken....) oder naturstein max. 40 cm machen und auch holz ist geregelt, dto. sichtschutz bzw. dessen höhe. die grenzbepflanzung darf aus einer hecke aus einheimischen gehölzen/pflanzen bestehen, nicht jedoch thuja und die höhe ist ebenfalls geregelt, ebenso der pflanzabstand zur grundstücksgrenze.
hab alles nochmal genau nachgelesen, denn eigentlich wollte ich trockenmauern im ibizekischen stil um das grundstück haben, eingelassenes mondtor etc........ naja, ich find schon noch ne lösung
je nach gemeinde ist auch genau festgelegt, z.b. welche gehölze man in seinem garten pflanzen darf. bei uns ist das jetzt ziemlich liberal gehalten. aber wir haben uns - vor dem grundstückskauf - kundig gemacht und uns versichert, dass man das hier nicht "so eng" sieht (mit ausnahme der thuja, denn es sei ein wohngebiet und kein friedhof - zitiat) und im prinzip alles, was auch hier wächst quasi als "einheimisch" gilt
vor allem die grenzbereiche d.h. die 3 m rein von den grenzen ins grundstück sind genau geregelt - ist nix mit schönem riesenbaum in dem bereich innen im grundstück ist es - meistens - relativ frei. allerdings ist z.b. genau geregelt, wieviel fläche du "versiegeln" darfst, also z.b. durch terrassen (stein) o.ä. beispiel: ne gestaltung mit viel steinterrassen, eingelassenem pool (klar versiegelt ja alles die oberfläche) - da kannste ratzfatz ein problem kriegen......... auch wenn es der innenbereich ist.
sogar innen in deinem kleinen häusle schreiben sie dir vor, wie z.b. ne toilettentüre aufzugehen hat (innen bzw. außen), dass und mit welchen abmaßen du ein geländer in ein dachgeschoss anzubringen hast, wie groß der bewegungsraum vor dem waschbecken im wc sein muss/darf, wie hoch die lichte höhe wenn du in den keller eine treppe hast und und und interessiert eigentlich im privaten bereich niemand - aber die pläne müssen halt genehmigt werden ............
bau einfach mal oder guck dir mal so einen bebauungsplan an und dann wirst du sehen, dass wir in DIN-land wohnen
bei unseren freunden ist es tatsächlich so, dass dort vorgeschrieben ist, dass und wo jeder in seinem vorgarten besagten deutschen baum in mindestgröße X innerhalb frist zu pflanzen hat und - sollte das teil dummerweise eingehen - innerhalb welcher frist für ersatz zu sorgen ist, auch im innen/gartenbereich haben die strengere vorschriften, welche gehölze z.b.gepflanzt werden dürfen und welche nicht - ist nix mit christbaum vor der terrasse aber die beiden haben mit dem typen auch schon anderweitigen ärger, weil der nix besseres zu tun hat, als mit diesem plan und meterstab ausgerüstet, ununterbrochen herumzuschleichen und zu kontrollieren.........
also: genau kundig machen, welche vorschriften und vor allem, wie sie gehandhabt werden
lg cat